Der Grundsatz der Datensparsamkeit besagt, dass nur die absolut notwendigsten personenbezogenen Daten erfragt werden sollen - das heißt z.B. für Newsletterversender, dass sie nur die E-Mail-Adresse als Pflichtangabe erfragen. Die rechtliche Grundlage ist § 3a des BDSG
Abgesehen davon: viele Leute sind sehr vorsichtig, wem sie ihre intimen Daten anvertrauen. Ihre Glaubwürdigkeit und damit der Vertrauensvorschuss, den man Ihnen entgegenbringt, steigt, wenn Sie nicht versuchen, Ihre Kunden beim ersten Kontakt gleich auszuhorchen.
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Maik Mohl
Metamove GmbH
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